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BEDINGUNGEN DES AUTOVERMIETUNGSVERTRAGS!

BEILAGEN:

ARTIKEL 1: Einerseits haben ZGR Rent A Car (der Vermieter) und andererseits der Name/Titel, Nachname, die Adresse und die Unterschrift (MIETER) auf der Vorderseite zugestimmt, das Fahrzeug mit den Angaben auf der Vorderseite zu mieten Vorderseite gemäß den unten aufgeführten Bedingungen.

DEFINITIONEN

ARTIKEL 2: Die nachstehend aufgeführten Begriffe haben die folgende Bedeutung, sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist.

2.1 LEASER: ZGR Rent A Car

2.2 MIETER: Die Person, deren Name, Titel, Adresse und Unterschrift auf der Vorderseite stehen.

2.3 FAHRZEUG: Das Fahrzeug, das ZGR Rent A als Eigentümer des Fahrzeugs oder durch Vermietung von Dritten oder als Betreiber des Fahrzeugs mietet und dem Mieter gegen eine Gebühr vermietet.

2.4 MIETDAUER: Die Mietdauer ist auf der Vorderseite angegeben

2.5 Profitieren Sie von Versicherungsschutz

A: ZGR Rent A Car, das ihm als Betreiber gehörende Fahrzeug, verlangt, dass der Leasingnehmer im Rahmen von Artikel 5 von der Kfz-Versicherung profitiert, ohne eine Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Kfz-Versicherung zu verpflichten.

2.6 1 TÄGLICHE MIETE: Dies bedeutet 24 Stunden nach der Lieferzeit des Fahrzeugs.

BESTIMMUNGEN:

ARTIKEL 3.

3.1. Der Leasinggeber hat dem Leasingnehmer das mietpflichtige Fahrzeug für den auf der VORDERSEITE angegebenen Zeitraum überlassen, sofern es die im Folgenden näher erläuterten Bedingungen erfüllt. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt der Mieter, dass er das Fahrzeug unbeschädigt, in einwandfreiem Zustand mit fünf Reifen inklusive Ersatzreifen, mit dem Werkzeug, den dazugehörigen Dokumenten (Fahrzeugschein, Kfz-Verkehrsbescheinigung, Versicherungspolice, Karten etc.) erhalten hat.) und sämtliches Zubehör. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, hat er zugestimmt, dass er es am Ende der Mietzeit an den Ort zurückgibt, an dem er es gekauft hat. Gegen Zahlung des festgesetzten Mietpreises ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug nach Ablauf der Frist oder auf einseitiges Verlangen des Vermieters unter Nutzung des ihm anvertrauten Fahrzeugs an den Vermieter zurückzugeben. Für den Fall, dass der Vermieter es am Ende der Mietzeit oder vor Ende der Mietzeit zurückverlangt, akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug wie ihm anvertraut zurückzugeben, andernfalls nicht Gibt er es zurück, wird davon ausgegangen, dass er/sie das Verbrechen des SICHERHEITSMISSBRAUCHS begangen hat.

3.2. Der Mieter nahm das Fahrzeug entgegen, indem er es besichtigte und überprüfte, ob es unbeschädigt war. Daher haftet der Mieter für Schäden, die zum Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter nicht in diesem Vertrag aufgeführt sind. Bei Vertragsunterzeichnung wurde dem Mieter ein ausgedruckter Lieferbericht ausgehändigt und der Mieter ist zur Übergabe des Fahrzeugs verpflichtet, indem er ihn bei der Rückgabe und Übergabe des Fahrzeugs vom Vermieter unterzeichnen lässt. Liegt dem Mieter ein solches unterschriebenes Übergabeprotokoll nicht vor, haftet der Mieter für den bestehenden Schaden am Fahrzeug, auch wenn das Fahrzeug bereits übergeben wurde. Der Mieter darf die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte an dem Fahrzeug und den darin befindlichen Geräten und Materialien in keiner Weise übertragen, abtreten oder verpfänden und sie auch nicht in einer Weise nutzen, die dem Vermieter und dem Fahrzeug schadet. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung hat der Vermieter das Recht, das Fahrzeug ohne Mahnung oder Urteil vom Mieter zurückzunehmen.

3.3. Der Mieter hat erklärt, dass er in Übereinstimmung mit den geltenden TR-Gesetzen und -Vorschriften sowie dem AUTOBAHNVERKEHRSGESETZ Nr. 2918 handeln wird. Der Mieter wird mit diesem Fahrzeug keine verbotenen oder strafbaren Güter transportieren und es nicht für illegale Arbeiten verwenden, das Fahrzeug nicht über die zulässigen Höchstgrenzen hinaus beladen, das Fahrzeug auch unter Berücksichtigung äußerer Faktoren wie Straßen- und Wetterbedingungen nutzen und dass die Das Fahrzeug darf nicht von einem anderen Fahrzeug oder einem fahrenden oder ruhenden Fahrzeug genutzt werden. Das Fahrzeug darf nicht zum Abschleppen, Schieben oder Tragen von Gegenständen durch Beladen, nicht für Rennen, Geschwindigkeitstests, Rallyes, Haltbarkeitstests und Motorsportarten verwendet werden, nicht zum Fahren das Fahrzeug auf Straßen zu fahren, die nicht für den Verkehr geeignet sind, das Fahrzeug nicht von anderen Personen als dem Mietvertrag nutzen zu lassen, unabhängig davon, ob es bescheiden ist oder nicht, kein Darlehensverhältnis mit diesem Fahrzeug einzugehen, er erklärte, dass er es nicht mieten könne. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen stellt einen Vertragsbruch dar und das Fahrzeug kann vom Vermieter jederzeit zurückverlangt werden. In einem solchen Fall wird zusätzlich die Restmiete des vertragswidrigen Mieters eingefordert.

3.4. Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Änderungen, Umbauten oder Ergänzungen am Fahrzeug, seinem Zubehör oder Teilen davon vornehmen.

3.5. Gibt der Mieter die zum Fahrzeug gehörenden Unterlagen (Kfz-Zulassungsbescheinigung, KFZ-Verkehrsbescheinigung, Versicherungspolice, Kennzeichen) nicht bei der Übergabe des Fahrzeugs an den Vermieter zurück, so zahlt er die Miete für die Zeit bis zur Rückgabe findet sie und bringt sie zurück, und im Falle des Verlusts werden die neuen Dokumente zusammen mit dem Geschäftsverlust des Fahrzeugs zurückgegeben. Sie ist auch für die Zahlung der Kosten verantwortlich, die für den Erwerb des Fahrzeugs entstanden sind.

3.6. Falls das Fahrzeug aufgrund eines Ereignisses, unabhängig davon, ob es sich um ein Verschulden des Mieters handelt oder nicht, von den zuständigen Behörden beschlagnahmt oder beschlagnahmt wird, trägt der Mieter die Kosten für alle möglichen Versuche (einschließlich Anwaltskosten).

3.7. Während der Mietzeit liegt die Verantwortung für die Wartung und Reparatur des Fahrzeugs beim Mieter. Regelmäßige Kontrolle während der Mietdauer

Für das Auto und den Service ist der Mieter verantwortlich. Die Tagesmiete beträgt 300 km, die Monatsmiete ist auf 3.500 km begrenzt und die Überschreitung der km kostet 0,75 TL. Der Mieter ist verpflichtet, das gewartete Fahrzeug dem Vermieter anzuzeigen und ihm zur Wartung zu übergeben. Der Service- und Wartungsaufwand trägt in diesem Fall der Vermieter. Der Vermieter kann nach eigenem Ermessen für die Zeit, in der der Mieter während der Dienstleistung auf das Fahrzeug angewiesen ist, ein anderes Fahrzeug zur Verfügung stellen. Reparatur-, Ersatzteil- und Reifenwechselkosten aufgrund von Gebrauch und Abnutzung gehen selbstverständlich zu Lasten des Vermieters. Wenn das Fahrzeug hingegen aufgrund „ungewöhnlicher Nutzung “oder versehentlicher “Reparaturen, Ersatzteil- und Reifenwechselkosten, Schäden und Verlusten aufgrund von Frost und ähnlichen Ereignissen nicht bewegt werden kann, werden die Transportkosten, die für den Transport entstanden sind, nicht übernommen Der gemietete Stellplatz gehört dem Mieter. Die Restgebühr des Fahrzeugs wird über den aktuellen Mietpreis hinaus berechnet. Reparaturen über 50 TL, die in den Provinzen erforderlich sein könnten, werden der nächstgelegenen Station des Vermieters gemeldet, seine Genehmigung wird eingeholt und hinterlegt, und detaillierte Rechnungen, die im Namen des Vermieters ausgestellt werden, werden an den Mieter gezahlt.

3.8. Die Benzingebühr geht zu Lasten des Mieters. Der Prozentsatz des vom Leasinggeber gelieferten Kraftstoffs und der Prozentsatz des vom Leasingnehmer zurückgegebenen Kraftstoffs stehen auf der Vorderseite des Vertrags. Erfolgt die Rücknahme des Lagers zu einem niedrigeren Preis als bei der Übergabe, wird der Preis vom Mieter eingezogen, andernfalls erhält der Mieter eine Rückerstattung oder einen Abzug von der zu zahlenden Gebühr. Der Tarif für die Benzingebühren wird vom Vermieter festgelegt. Der Mieter ist persönlich für alle Verkehrsverstöße und Strafen verantwortlich, die während der Mietzeit auf dem Fahrzeug, dem Mieter und dem Nummernschild vermerkt sind. Verkehrsstrafen, die während der Mietzeit auf das gemietete Fahrzeug oder auf den Mieter verhängt wurden, sind unverzüglich an die zuständige Behörde zu zahlen, außerdem ist er verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Auch wenn der Mietvertrag gekündigt wird, bleibt die Haftung des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen und er muss für den von ihm verursachten Schaden aufkommen.

3.9. Der Mieter hat den Vermieter im Voraus von jeglicher Haftung entbunden, die sich aus dem Verlust oder der Beschädigung von mitgeführten, im oder auf dem Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen während der Mietdauer oder vor oder nach der Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter ergibt, einschließlich der damit verbundenen Kosten zu diesen.

3.10. Der Vermieter kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und unter Zahlung einer Entschädigung einseitig kündigen oder von einer Verlängerung absehen. In diesem Fall hat der Mieter das Fahrzeug an der nächstgelegenen Station abzugeben. Wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens des Mieters gekündigt wird und das Fahrzeug außerhalb der Stadt geliefert wird, in der es empfangen wurde, wird die Transportgebühr vom Mieter bezahlt.

3.11. Der Mieter wird dem Vermieter bei Klagen des Vermieters gegen Dritte bzw. Klagen Dritter gegen den Vermieter die erforderliche faktische und rechtliche Unterstützung gewähren. Auf Verlangen des Vermieters tritt der Mieter die Rechte aus der Klage an den Vermieter ab. Die Parteien tragen die Prozesskosten im Verhältnis ihrer eigenen Verpflichtungen.

3.12. Aufgrund des Abschlusses dieses Vertrages ist der Mieter eine Person, die im eigenen Namen handelt und keinen Vertreter, Vertreter, Arbeitnehmer usw. Des Vermieters hat. In diesem Zusammenhang ist der Ersatz aller materiellen und moralischen Schäden, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs ergeben und Dritten zugefügt werden, Sache des Mieters. Der Mieter akzeptiert im Voraus, dass er den Vermieter von allen materiellen, rechtlichen und moralischen Ansprüchen fernhält und diese trägt und dass die Verantwortung bei ihm liegt. Die Parteien haben vereinbart, dass der Vermieter gegen solche Forderungen das Recht hat, die in seinem Besitz befindlichen Zahlungsinstrumente zu verpfänden, zu regressieren, aufzurechnen und einzutreiben.

3.13. Verhängen behördliche Anordnungen oder einstweilige Verfügungen aufgrund eines richtigen oder unrechtmäßigen Handelns des Mieters am Fahrzeug des Vermieters, hat der Mieter den vom Vermieter verursachten Schaden zu tragen. Da es nicht möglich ist, die Maßnahme am Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten zu beseitigen, muss der Mieter alles Nötige tun, um die Maßnahme zu beseitigen, andernfalls muss er eine Entschädigung in Höhe der Kosten des Fahrzeugs zahlen.

3.14. Im Falle einer Streitigkeit aus dem Vertrag, einschließlich der Zahlungen, stellen die Geschäftsunterlagen und Unterlagen des Vermieters sowie die beim Vermieter verbleibende Kopie des Vertrags den schlüssigen Beweis dar. Der Käufer kann dies nicht durch andere Beweismittel nachweisen.

ZAHLUNG:

ARTIKEL 4.

4.1. Bei Vertragsabschluss erhält der Vermieter 20 % mehr des ungefähren Mietpreises (a) in bar vom Mieter als Mietkaution bei Barzahlungen, (b) bei Zahlungen per Kreditkarte einen unterschriebenen Blankobeleg wird dem Mieter nach dem jeweils gültigen Tarif in Rechnung gestellt. Der vom Mieter erhaltene Kautions- oder Kreditkartenbeleg wird auch zur Eintreibung der Miete, der Schäden, Verkehrsstrafen und aller Arten früherer und zukünftiger Forderungen des Vermieters verwendet. Auch nach Ablauf oder Kündigung des Mietvertrages bleiben die Vertragsbedingungen bestehen.

Der LUP ist dafür verantwortlich, dem Mieter Schäden, Verkehrsstrafen und Verkehrsstrafen zu zahlen, die dem Mieter während der Mietzeit am Fahrzeug entstanden sind, und der Vermieter hat das Recht, diese Schäden sofort vom Mieter einzufordern, wenn Er Kenntnis von diesen Schäden erlangt oder Strafen. Der Provisoriumsverkauf erfolgt vom Kunden vor der Anmietung und Übergabe des Fahrzeugs und die Rückgabe erfolgt innerhalb von maximal 24 bis 28 Tagen. Der Mieter muss warten, bis die Rückerstattung auf dieselbe Karte erfolgt, wenn Systemkontrollen durchgeführt werden und die Systemkontrollen innerhalb der abgelaufenen Frist eingehalten werden, und akzeptiert dies im Voraus, indem er ZGR Rent a die Genehmigung erteilt Auto für die abgelaufene Zeit ohne jegliche Transaktionseinschränkungen gemäß diesen Bedingungen und dem Vertrag.

4.2. Das endgültige Berechnungsergebnis wird am Ende des Mietverhältnisses ermittelt. Zahlungen können in türkischer lira oder in einer vom Vermieter akzeptierten Fremdwährung erfolgen. Die Bestimmungen des T.C.M.B. wird über den effektiven Kaufpreis berechnet.

4.3. Hat der Mieter das Fahrzeug, das Gegenstand der oben genannten Miete ist, vollständig und unversehrt gemietet, sind Schäden an der Miete und am Fahrzeug entstanden, die Miete dauert länger als der im Mietvertrag angegebene Zeitraum, die Benachrichtigung erfolgt oder wird nicht gemeldet, während sich das Fahrzeug im Eigentum des Kunden befindet Haftung, Verkehrsstrafen, die an Dritte weitergegeben werden und durch eine Verkehrsversicherung gedeckt sind. ZGR Rent A Car ist berechtigt, vom Kunden verursachte immaterielle und moralische Schäden, Schäden und Verluste usw. Von dem Kreditkartenkonto oder der Kaution einzuziehen, die in angegeben ist Artikel 24 auf der Vorderseite des Vertrags.

4.4. Auch wenn die Kreditkarte des Kunden geändert wird, autorisiert ZGR Rent A Car die Zahlung bereits über das neue Kreditkartenkonto.

4.5. Bei jeder Zahlung vereinbaren die Parteien, dass alle im Vertrag genannten Forderungen fällig werden, wenn die Zahlung aufgrund der fehlenden Genehmigung des Mieters aus dem Darlehen oder der Sperrung der Kreditkarte oder aus anderen Gründen nicht eingezogen wird.

4.6. Unsere Stornierungsbedingungen für Reservierungen; Unser Kunde kann seine Reservierung gemäß unseren Stornierungsbedingungen stornieren. Wenn Sie Ihre Reservierung stornieren, wird ZGR Rent a Car Ihre Reservierung gemäß den folgenden Bestimmungen stornieren. Eine Rückerstattung ist nicht möglich, wenn das zu buchende Fahrzeug am Tag und zur Uhrzeit der Lieferung storniert wird. Es erfolgt keine Rückerstattung für vorzeitige Anmietungen, verspätete Abholungen ab dem Datum und der Uhrzeit der Reservierung sowie Nichterscheinen, wenn das Fahrzeug nicht am Zielort in Empfang genommen wird Reservierungszeit (Nichterscheinen) und Stornierungen, die 20 Tage vor Mietbeginn erfolgen. Alle Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail oder Fax an +90-232-332 0 947 erfolgen. Es ist nicht möglich, eine Reservierung telefonisch zu stornieren. Sobald ZGR Rent a Car die Reservierungsabteilung erreicht, wird die Stornierungsanfrage bearbeitet. Stornierungsgebühren; Stornierungsanfragen vor dem Mietdatum und Online-Reservierungen werden nicht erstattet da die Reservierungsverteilung und -planung der Fahrzeuge anhand der Online-Reservierungen bestimmt wird.

VERSICHERUNG:

ARTIKEL 5.

5.1. Der Vermieter hat seine Fahrzeuge über die Pflichthaftpflichtversicherung gemäß Straßenverkehrsordnung versichert.

5.2. Der Mieter kann seine Haftung für Fahrzeugschäden durch Zahlung der täglichen Zusatzversicherungsprämien (CDW) entlasten; (a) die Zahlung muss an der entsprechenden Stelle auf der Vorderseite dieses Vertrags vermerkt und spätestens bei Erhalt des Fahrzeugs bezahlt werden durch den Mieter, (b) Die nachstehenden Bestimmungen in Absatz 3 bleiben vorbehalten. Die Versicherungsprämie kann je nach Alter und Erfahrung des Vermieters variieren. Der Vermieter kann die Prämie erhöhen oder senken, ohne den Mieter darüber zu informieren.

5.3. Auch wenn der Mieter die erforderliche Zahlung für den Versicherungsschutz leistet, muss der Mieter im Falle eines Unfalls oder Schadens die folgenden Bedingungen erfüllen, um von diesem Versicherungsschutz profitieren zu können. Andernfalls erlischt die vom Mieter abgegebene Vereinbarung zur Inanspruchnahme der Versicherungsgarantien und der Mieter haftet persönlich für alle Fahrzeugschäden usw. Gemäß dem entsprechenden Artikel dieser Vereinbarung.

5.3.1. Liegt dem Mieter kein ärztliches Attest und keine festgestellte Vorsorgesituation vor, hat er den Unfall unverzüglich dem Vermieter zu melden. Während sich das beschädigte Fahrzeug am Unfallort befindet, wird der Mieter keinerlei Eingriffe vornehmen.

5.3.2. Ein technischer Unfallbericht, Feststellungsbericht, Alkoholbericht, Fotokopie des Führerscheins, Adresse des Zeugennamens und ähnliche Dokumente von der nächstgelegenen zuständigen Behörde (z. B. Verkehrspolizei, örtliche Polizeidienststelle, Gendarmerie außerhalb der Stadt) zum Ort des Unfalls, Darin ist detailliert darzulegen, wie sich der Vorfall ereignet hat. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter spätestens innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden zu behandeln und zu benachrichtigen.

5.3.3. vom Mieter

Die Vereinbarung über die Inanspruchnahme der durch die Zahlung der Prämie gewährten Versicherungsgarantien ist innerhalb der im Mietvertrag angegebenen Frist gültig.

5.3.4. Wenn die oben genannten Dokumente vom Mieter nicht vorgelegt werden können, wenn es zu einem Unfall unter Alkohol- und Drogeneinfluss kommt, wenn der Fahrer nicht im Mietvertrag eingetragen ist, wenn andere Angelegenheiten bezüglich der Nutzung des Fahrzeugs in diesem Vertrag geregelt sind nicht eingehalten werden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls überschritten wurde, Verkehrsunfallanzeige. Wenn es mit einer Rate von 8/8 (oder 100 %) bis 8/8 (oder 100 %) defekt ist, wenn es keine Lizenz besitzt oder die Lizenz während eines Unfalls aus irgendeinem Grund ungültig wird, gilt die Vereinbarung über die Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes als ungültig und da die Vereinbarung über die Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes nicht mehr gültig ist, werden alle Schäden, Verluste und Wertverluste vernichtet des Fahrzeugs, die Reparatur des Fahrzeugs. Der Vermieter hat das Recht, vom Mieter Schadensersatz in Höhe des in den verstrichenen Zeiträumen abgewickelten Mietpreises zu verlangen.

Darüber hinaus;

• Der Mieter ist direkt und vollständig für Unfälle verantwortlich, die sich aus den transportierten Gütern ergeben oder durch sie verursacht werden.

• Bei Nichteinhaltung der in Artikel 3 genannten Bedingungen haftet der Mieter persönlich für den gesamten Schaden.

• Reifenschäden und -reparaturen, Scheinwerfer- und Glasbruch, Ersatzreifen und/oder Werkzeug sind nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt.

• Die Verantwortung für die Wartung und Reparatur des Fahrzeugs während der Mietzeit liegt beim Mieter. Der Vermieter, der aufgrund von Handlungen und Unterlassungen aller Art, die nicht ihm zuzurechnen sind, nicht oder nur teilweise von der Versicherungsentschädigung profitieren kann, ist verpflichtet, dem Mieter etwaige Schäden, Verluste oder Verluste unverzüglich zu ersetzen Wert, Wertverlust des Fahrzeugs und die Mietkosten des Fahrzeugs während der Reparaturzeit.

• Die gesetzliche Haftung des Vermieters, die aus Unfällen mit Schäden Dritter entstehen kann, besteht in der Höhe der Entschädigung, die er von der Versicherungsgesellschaft erhält, sofern diese im Rahmen der abgeschlossenen obligatorischen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bleibt jedes Fahrzeug. Die rechtliche Verantwortung oberhalb dieser Grenzen obliegt dem Mieter und der Mieter behält sich das Recht auf Rückgriff auf den Mieter vor.

5.4. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug geschlossen und verschlossen so abzustellen, dass seine Sicherheit außerhalb der Kreuzfahrt gewährleistet ist. Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs wird der Mieter den Vermieter spätestens innerhalb einer Stunde nach Kenntnisnahme des Vorfalls über den Diebstahl informieren und unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle Anzeige erstatten und die entsprechende Werttransaktion durchführen lassen mit den Anweisungen des Vermieters. In diesem Fall gilt, wenn der Mieter innerhalb von 45 Tagen gefunden wird, der Mietpreis bis zu diesem Datum, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 45 Tagen gefunden wird, die 0 km des Fahrzeugs an diesem Tag. Zahlt den schlüsselfertigen Verkaufspreis an den Vermieter. Andernfalls erlöschen alle Versicherungen und der Mieter kann die in Artikel 2 genannte Kaution für das Fahrzeug als Einkommen verbuchen.

VORTEILE UND VERZÖGERUNGSINTERESSEN:

ARTIKEL 6.

6.1. Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht am Kaufort abliefert, ist er verpflichtet, die vom Vermieter für die Rücknahme des Fahrzeugs zu zahlenden Mehrkosten für Fahrer, Benzin usw. Zu tragen. Dieser Preis wird vom Vermieter am Ort der Übergabe des Fahrzeugs berechnet und beim Mieter eingezogen.

6.2. In Fällen, in denen die Rückgabezeit am Ende der Mietzeit liegt oder wenn das Fahrzeug gemäß Artikel 3 des Vertrags sofort zurückgegeben werden muss, wird für den Fall, dass der Mieter die Rückgabe des Fahrzeugs verspätet, eine tägliche Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen berechnet Für die verspäteten Tage gilt der vereinbarte Tagesmietpreis als vereinbart. Der Mieter akzeptiert und erklärt im Voraus, dass die in diesem Artikel und im gesamten Vertrag enthaltenen Strafklauseln und Entschädigungen nicht überhöht sind und dass er auf sein Recht verzichtet, die Aufhebung der Bedingungen zu klagen und zu fordern, und dass diese Strafklausel gültig ist und gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

6.3. Neben dem Ersatz des Schadens, der dem Mieter durch ein Verhalten des Mieters unter Verletzung der in diesem Vertrag genannten Bestimmungen entsteht, kann der Vermieter vom Mieter Ersatz mindestens des doppelten Sachschadens verlangen, beispielsweise bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzliche Beschädigung und Beschädigung des Namens des Vermieters.

6.4. Der anzuwendende Zinssatz beträgt 10 % pro Monat bei verspäteten Zahlungen aller Art (Miete, Verlust, Schaden, Unfall usw.), die der Mieter an den Vermieter leisten muss.

6.5. Im Falle eines Unfalls haftet der Mieter für alle Schäden, Verluste und Wertverluste des Fahrzeugs sowie den entgangenen Gewinn, der durch die Reparatur des Fahrzeugs entsteht, als Verdienstausfall zwischen dem Mieter und dem Mieter Parteien. Mit anderen Worten: Der Vermieter hat das Recht, vom Mieter unter dem Vorwand des Verdienstausfalls den vereinbarten Mietpreis für dieses Fahrzeug auch an den Reparaturtagen zu verlangen, jedoch über den vereinbarten Mietpreis hinaus. Diese Regelung gilt auch nach Vertragsende.

TEXTSTREITIGKEIT:

ARTIKEL 7.

7.1. Sollte es einen Konflikt zwischen den beiden Texten dieser Vereinbarung in türkischer und englischer Sprache geben, ist der türkische Text gültig.

7.2. Streitigkeiten zwischen dem Mieter und dem Vermieter werden vor den Gerichten und Vollstreckungsämtern in Izmir gemäß türkischem Recht beigelegt.

7.4. Die Parteien haben die auf der Vorderseite dieses Vertrags angegebenen Adressen als korrekte Adressen für alle Arten von Mitteilungen akzeptiert, die gemäß diesem Vertrag erfolgen müssen. Solange die Partei, deren Adresse sich geändert hat, der anderen Partei ihre neue Adresse nicht mitteilt, behalten Mitteilungen an die alte Adresse ihre Gültigkeit.

Rur. Das Vorliegen einer Ungültigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Rechtswidrigkeit der Bestimmungen oder Bedingungen dieses Vertrags hebt nicht die Verbindlichkeit der anderen Bestimmungen des Vertrags auf.

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